Beratung zu Bürgschaften und Beteiligungen

Gerade junge Unternehmen und Unternehmen in Wandel profitieren von Bürgschaften und Beteiligungen. In Situationen in denen die eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht ausreichen, sind diese Instrumente interessant. Seitens des Bundes und Länder sind dies auch Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung. Genutzt werden können Bürgschaften bspw. bei der Verbürgung von Krediten. Das sind Kontokorrentkredite und Betriebsmitteldarlehen. Zumeist akzeptieren die Hausbanken diese zur Besicherung von Darlehen.

 

Bürgschaften von Bürgschaftsbanken

Die Länder haben Bürgschaftsbanken installiert. Diese gewähren auf Antrag Bürgschaften. Das ermöglicht jungen Unternehmen und Gründern das nötige Wachstum durch Liquidität und Investitionen. Wir beraten zur Antragstellung, führen durch den Prozess und begleiten dauerhaft den Kontakt zur Bank und das regelmäßige Berichtswesen. Wichtig ist die vollständige und konzeptionell durchdachte Antragstellung. Ebenso die Planung für die kommenden Jahre. Hier bedarf es Planzahlen und einer offenen Kommunikation mit der Bürgschaftsbank. Gleichzeitig muss die eigene Hausbank betreut und informiert werden.

In Niedersachsen ist der Ansprechpartner hierfür die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hannover. In Sachsen-Anhalt bearbeitet die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg, die Anträge. Für Hessen ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH in Wiesbaden zuständig. In Thüringen werden Anträge an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH in Erfurt gestellt.

 

Beispiele für die Nutzung von Bürgschaften

Das Bürgschaftsmodell eignet sich für alle Arten von Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ob Werbeagentur, Tischlerei, Dachdecker oder IT-Dienstleister. Zur ersten Finanzierung von Büroeinrichtung, Maschinen und Anlagen oder zur Vorfinanzierung erster Aufträge. Bürgschaften sind ein Instrument der Wirtschaftsförderung. Gründer sollen damit Unterstützung für die Umsetzung ihrer Ideen und Geschäftsmodelle erhalten.

Aber auch Unternehmen im Wandel können Anträge stellen. Der weltweite Handel und technologische Entwicklungen zwingen Unternehmen zum Umdenken. Die Umstellung von Technologien in der Produktion ist aufwendig. Gleiches gilt für die Reorganisation von Geschäftsprozessen. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit müssen Liquidität und Bonität gesichert werden. Auch in diesen Phasen helfen Landesbürgschaften. Mit einem gutem Konzept und konkreter Planung werden unternehmerische Ziele fokussiert. Mit laufender Betreuung und Controlling werden diese Ziele erreicht. Wir beraten in allen Phasen des Wandels.

 

Ihr nächster Schritt

Als Gründer und Unternehmer haben Sie es selbst in der Hand. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir eine mögliche Zusammenarbeit. Offenheit und Vertrauen sind in dieser Phase besonders wichtig. Deshalb stehen wir persönlich für das Erstgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns hier.